Was ist eine Golfclub-Fernmitgliedschaft?

Schon seit Urzeiten unterhielten Golfclubs auch Golfplätze für ihre Mitglieder. Diese waren meist Anteilseigner und folglich waren die Mitgliedschaften recht kostspielig, denn der Member avancierte durch die Mitgliedschaft auch zum Mitgrundbesitzer. Die Mitglieder sprachen sich übliche Spielprivilegien zu und reisenden Golfern, welche Mitglied eines anderen Golfclubs waren, räumte man galant Gastspielrechte auf dem Platz am Reiseziel ein.

So ungefähr funktionierte das früher mit den Mitgliedschaften der Golfclubs über Generationen. Mitgliedschaften wurden vererbt oder auch gehandelt, nicht selten betrug der Wert das Mehrfache eines Jahreseinkommens qualifizierter Arbeiter oder Angestellter. Golfclubs mit großem Grundbesitz und wenigen Mitgliedern gab es auch, die Member durften sich sogar gelegentlich auch Villen für den Eigenbedarf auf dem Golfplatzgelände errichten.

Die allmächtige USGA verfügte dann, das Golfclubs ohne jeden Grundbesitz auch berechtigt sind, ihren Membern Handicaps mit USGA Siegel zuzuweisen, sofern diese gewisse Regeln erfüllen.

Fernmitgliedschaft ist nun entweder die Mitgliedschaft in einem Golfclub mit sehr vielen Membern ohne Grundbesitzanspruch irgendwo auf der Welt, oder eine seriöse Mitgliedschaft (Fernmitgliedschaft) in einem Golfclub an einem Urlaubsort. In seltenen Fällen (besonders dann, wenn mit dem USGA Handicap geworben wird), ist der Golfclub nur eine Art Briefkastenfirma für die Fernmitgliedschaft und gar nicht wirklich existent. Fantasievolle Mitgliedskarten oder Mitgliedszertifikate zum Einrahmen, haben in solchen Fällen nur den Materialwert des Papiers. Eine echte Fernmitgliedschaft in einem real existierenden Golfclub gibt es mit und ohne Anteil am Clubgelände. Sie werden zu unterschiedlichen Preisen offeriert. Ob sie jedoch ausreichend sind, an ihrem Heimatort eine Gastspielberechtigung zu erwirken, das hängt mit den jeweiligen Gastmodalitäten des betreffenden Golfclubs zusammen. In der Regel reicht eine jede Fernmitgliedschaft aber voll aus, um im Ausland in Urlaubsregionen auf Plätzen zugelassen zu werden, die Gastspieler erlauben.